Zugang für Projektanten
Die Erstellung von ISDW (Detail)Projekten ist an eine forstfachliche Ausbildung gebunden. Projektierungen dürfen nur von Forstwirten (ForstG 1975 BGBl. Nr. 59/2002 § 105 Abs. 3) oder Förstern (ForstG 1975 BGBl. Nr. 59/2002 § 105 Abs. 4) ausschließlich mit Einverständnis des jeweiligen Grundeigentümers erfolgen.
Wenn Sie die erforderlichen fachlichen Qualifikationen aufweisen, können Sie sich hier anmelden.Hinweis: Da die Angabe (Anmeldeformular) Ihrer erfolgreich absolvierten Staatsprüfung durch das BMLFUW - Abteilung IV/2 überprüft wird, kann die Zusendung des LOGIN 2 bis 4 Werktage dauern.
In der Folge erhalten Sie vom Lebensministerium Ihre Zugangsberechtigung für das weitere LOGIN.
02.01.2012, ISDW Lebensministerium IV/4



